Nutzungsbedingungen


Die Linet Surfguide ist ein Service der pferdewetten-service.de GmbH. Linet steht allen Websurfern kostenlos für die Suche nach Webdokumenten zur Verfügung. Linet bemüht sich um eine bestmögliche Funktionstüchtigkeit dieses Services. Sollte es dennoch vorkommen, daß aus möglichen Fehlern bei der Benutzung des Service Probleme entstehen, kann Linet weder für verlorene Einnahmen noch andere Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.

Die Firma pferdewetten-service.de GmbH, im folgendem kurz "nXs" bezeichnet, verfügt als Anbieter (Service-Provider) über technische Voraussetzungen zur Bereitstellung sämtlicher Leistungen und Dienste von externen Rechnersystemen. Die einzelnen Nutzungsregeln der externen Rechnersysteme sind in den externen Rechnersystem- Betriebsbestimmungen enthalten, die der Vertragspartner, im folgenden "Kunde" genannt, erhalten hat und als verbindlich anerkennt.

I. Geltung der Bedingungen

nXs erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsregeln. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragsbestätigung von Seiten der Firma nXs gelten diese Nutzungsregeln als vereinbart. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Nutzungsregeln sind nur wirksam, wenn diese von nXs schriftlich bestätigt wurden.

nXs ist jederzeit berechtigt, die Nutzungsregeln einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde, so ist nXs berechtigt, die Regeln zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.

II. Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen Verträge zwischen nXs und ihren Kunden über die Nutzung von externen Rechnersystemen (z.B. Bereitstellung von Computer- und Datentransferdienstleistungen, Software, Informationen und weiteren Leistungen) im folgenden "Leistungen" genannt. Weitere Leistungen, im folgenden "Drittleistungen" genannt, werden dem Kunden durch dritte Personen, im folgenden "Drittlieferanten" genannt, über die externen Rechnersysteme zugänglich gemacht.

III. Vertragsabschluß

(1) Angebote von nXs in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbemedien sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde ist 3 Monate bei Abschluss eines Standardvertrages oder 12 Monate bei Abschluss eines Profivertrages an seinen Vertrag gebunden. Verträge mit nXs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von nXs. Diese gilt als erteilt, falls nXs nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden die Annahme des Antrages ablehnt.

IV. Anschlussvoraussetzungen und -bedingungen

(1) Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung ist das Recht des Kunden, die Leistungen bzw. Drittleistungen selbst oder durch von ihm im vorhinein mit Zustimmung von nXs bestimmte berechtigte Nutzer in Anspruch zu nehmen, nicht übertragbar. Es unterliegt den von nXs erstellten Beschränkungen.

(2) Bei Überschreiten des Datentransfervolumens in den Pauschaltarifen um über 100% gegenüber einem vergleichbaren MByte-Tarif behält sich nXs vor, die Entgelte zu Beginn des nächsten Monats den MByte-Tarif anzupassen. Geänderte Entgelte werden dem Kunden 14 Tage vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt.

(3) Bei der privaten oder öffentlichen Kommunikation im Datennetz besteht das Recht auf freie Meinungsäußerung. Untersagt ist jedoch die Nutzung der Dienste, wenn die übertragenen Informationen

(a) zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§131 StGB),

(b) den Krieg verherrlichen,

(c) zum Aufruf zu Straftaten oder der Vorbereitung bzw. Durchführung von Straftaten dienlich sind,

(d) pornographisch sind (§184 StGB),

(e) offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.

(4) Übertragene Informationen, die ganz oder im wesentlichen mit Schriften inhaltsgleich sind, die in die Liste nach §1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften aufgenommen sind, dürfen nur dann verbreitet werden, wenn die mögliche sittliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung aller Umstände nicht als schwer angesehen werden kann.

V. Gewährung und Haftung

(1) nXs strebt einen technisch zuverlässigen Betrieb nach technischen Gegebenheiten (Modemzugänge) und eine ordnungsgemäße Bereitstellung der Leistungen an. Sind die technischen Gegebenheiten erschöpft, besteht von Seiten nXs keine Haftungsgewähr soweit sie nicht unzumutbar sind. Ausfälle des Rechnerbetriebes, Verzögerungen, Datenverluste, falsch oder nicht zugestellte Nachrichten, geringe Übertragungsraten, die Übertragung von "Viren", durch technische Probleme verursachte erhöhte Telefonkosten etc. können leider nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde wird nXs über evtl. Störungen des Empfanges der Leistungen, soweit sie nXs betreffen, informieren.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nXs die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG usw.) hat nXs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen nXs, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zur Wiederaufnahme entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur von nXs zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von nXs liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn nXs oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat.

(4) nXs bzw. weitere an der Bereitstellung von Informationen beteiligte Personen übernehmen keinerlei Gewähr für ein stetes und fehlerfreies Angebot der Leistungen und Drittleistungen. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzungen von Nachbesserungspflichten, unerlaubter Handlung oder sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(5) Die Inanspruchnahme der Leistungen und Drittleistungen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde ist für die Sicherheit des/der vernetzten Rechner selbst verantwortlich. nXs behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Dienste oder Teile davon, die nicht den derzeit geltenden Deutschen Recht entsprechen, zu sperren. (Dies betrifft vor allem Ziffer IV.2!)

(6) nXs und weitere an der Bereitstellung von Leistungen und Drittleistungen beteiligte Personen bieten diese "so wie sie sind" an und haften nach Maßgabe von V.4.Absatz 2 nicht für deren Inhalt, insbesondere für das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- und sonstigen Schutzrechten und die Eignung der Leistungen und Drittleistungen für einen bestimmten Zweck des Kunden. Vorgenannte Merkmale und Eigenschaften werden weder ausdrücklich noch stillschweigend zugesichert.

(7) nXs und weitere an der Bereitstellung von Leistungen und Drittleistungen beteiligte Personen haften nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung übermittelter Informationen durch Dritte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch die Übermittlung von Kreditkartennummern entstehen.

(8) Der Verkauf, der Vertrieb, das Kopieren oder die anderweitige Übertragung oder kommerzielle Ausnutzung der durch nXs oder Drittlieferanten empfangenen Leistungen und Drittleistungen sind unzulässig. Ausnahmen sind lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Betriebsbestimmungen zulässig; bedürfen aber der schriftlichen Genehmigung von nXs bzw. der betroffenen Drittlieferanten.

(9) Der Kunde stellt nXs aus jeglicher Haftung für dessen Konto (Account) bei nXs frei. Er haftet für jedwede Inanspruchnahme von Leistungen oder Drittleistungen, die durch die Benutzerkennung des Kunden (User-ID) oder der von ihm gemäß Ziffer IV.1. ermächtigten Personen erfolgt. Um Missbrauch zu verhindern, ist das Passwort geheimzuhalten und auf keinen Fall an andere Personen (auch nicht Mitarbeiter von nXs) weiterzugeben. Für Schäden bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der Kunde selbst.

VI. Urheber- und sonstige Schutzrechte

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen externen Rechnersystem-Betriebsbestimmungen zu beachten. Werden Drittleistungen von Drittlieferanten in Anspruch genommen, so gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen und dessen entsprechende Verträge zusätzlich.

(2) Er wird die Urheber und sonstigen Schutzrechte von nXs, Drittlieferanten und weiteren Teilnehmern am externen Rechnersystem respektieren und existierende Copyright - Vermerke an Leistungen oder Drittleistungen nicht verändern oder weglassen. Im Rahmen seiner aktiven Teilnahme mit dem externen Rechnersystem verpflichtet sich der Kunde, alles zu unterlassen was die Rechte dritter Personen verletzen kann.

VII. Nutzungsgebühren und Zahlung

(1) Die Gebührenpflichten des Kunden entstehen mit Einrichtung des Kundenkontos und Zuweisung der Benutzerkennung (User-ID) für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Sie richten sich nach der jeweils gültigen abänderbaren Preisliste von nXs. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle einer Preisänderung steht dem Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(2) Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag der Zuweisung der Benutzerkennung und endet zum jeweiligen Monatsende des gleichen Monats. Jeder angerissene Tag gilt als voll genutzt. Erfolgt die Zuweisung der Benutzerkennung nicht am ersten Tag des Monats, so werden nur 1/30 der Grundgebühren pro Tag der Zugangsmöglichkeit in Rechnung gestellt. Jeder weitere Abrechnungsmonat beginnt zum Monatsanfang und endet zum jeweiligen Monatsende des gleichen Monats.

(3) Soweit nXs unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunde und dem Anschlusspunkt von nXs sind vom Kunde zu tragen.

(5) Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende des Abrechnungsmonats, in dem die Dienste geleistet wurden. Die Grundgebühr ist im voraus fällig. Die Bezahlung ist nur per Einzugsermächtigung (Lastschrift) möglich, Ausnahmen in begründeten Fällen erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Lastschriften werden drei Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum abgebucht.

(6) Befindet sich der Kunde im Verzug, berechnet nXs zusätzliche Mahngebühren laut Preisliste. - Kosten für nicht gerechtfertigte Rückbuchungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt (Preisliste).

(7) Zahlung gelten erst als eingegangen, wenn sie als auf unserem Konto bei der Postbank Leipzig gutgeschrieben wurden sind.

VIII. Laufzeit

(1) Sowohl der Kunde als auch nXs sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des Vertrages, zum jeweiligen Ende des Abrechnungsmonats, ohne Begründung schriftlich zu kündigen. Bei groben Vertragsverletzungen seitens des Kunden kann die Kündigung auch ohne die Einhaltung einer Frist erfolgen. Die Kündigung wird von nXs schriftlich bestätigt. Folgende Gründe berechtigen nXs zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages:

(a) Verdacht auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden

(b) Veröffentlichen von Electronic Mail als Newsartikel ohne nachgewiesenes Einverständnis des Absenders

(c) Missachtung von Datenschutzbestimmungen

(d) Gesetzes- und / oder vertragswidrige Nutzung des Zugangs zum externen Rechnersystem.

(2) Der Kunde ist im Falle einer Kündigung verpflichtet, sämtliche bereits entstandenen oder noch entstehenden Gebühren bis Ende der Vertragslaufzeit sofort zu erstatten.

(3) Aufrechnungen des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und seiner Bankverbindung sowie in den Voraussetzungen der Preisliste nXs unverzüglich mitzuteilen.

IX. Speicherung personenbezogener Daten

nXs speichert die persönlichen Daten des Kunden zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken in einer EDV-Anlage. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben, außer an Organe der Justiz im Falle einer zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung.

X. Schlussbestimmungen

(1) Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von nXs wirksam.

(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger Zustimmung von nXs zulässig.

(3) Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand für sämtliche das Vertragsverhältnis betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Gera.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, werden die Vertragschließenden diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine Abrede ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Lichtenstein, 01.11.2001


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